Logopädie für Kinder und Jugendliche

 

Sprachentwicklungsverzögerung (SEV)

Wenn ein Kind bei sonst altersgerechtem Entwicklungsstand bis zum Ende des 2. Lebensjahrs weniger als 50 Wörter und keine Wortkombinationen aktiv produziert, spricht man von sog. Late Talkern. In diesem Fall ist es sinnvoll, Kontakt zu einem Logopäden aufzunehmen und überprüfen zu lassen, ob eine Sprachtherapie erforderlich ist. Nicht immer ist jedoch eine spezifische Förderung notwendig: manche Kinder holen den sprachlichen Rückstand bis zum 3. Lebensjahr von selbst auf (sog. Late Bloomer).

 

Spezifische Sprachentwicklungsstörungen (SSES)

Zeigt sich der Sprachentwicklungsrückstand auch noch nach dem 36. Lebensmonat, ist dieser unbedingt behandlungswürdig. In einem solchen Fall spricht man von einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung. Dabei kann das Sprachverständnis, der Wortschatz, die Aussprache, die Grammatik oder das Kommunikationsverhalten selbst beeinträchtigt sein. Meist sind mehrere Bereiche zur gleichen Zeit betroffen. 

 

Andere Störungen des Sprechens und der Sprache 

Neben den genannten Beeinträchtigungen können auch andere Störungen des Sprechens und der Sprache auftreten, welche behandlungsbedürftig sind.  

  • Kindliche Sprechstörungen (z.B. „Lipseln“)
  • Myofunktionelle Störungen (infantiles/kindliches Schluckmuster)
  • Kindliche Stimmstörungen (z.B. Schreiknötchen)
  • Kindliche Hörstörungen (z.B. bei CI-Versorgung)
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED) 
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
  • Störungen des Lese- und Rechtschreiberwerbs (LRS, Legasthenie)